Die Corona-Soforthilfe wird als einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Sie beträgt inklusive der Bundesförderung bei
bis zu 5 Beschäftigten: 10.000 Euro für drei Monate,
bis zu 10 Beschäftigten: 20.000 Euro für drei Monate,
bis zu 50 Beschäftigten: 30.000 Euro für drei Monate.
Teilzeitbeschäftigte sind in Vollzeitäquivalente umzurechnen. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Höhe des Liquiditätsengpasses, der durch die Folgen der Corona-Pandemie entstanden ist. Zuschussberechtigt sind Unternehmen, die steuerpflichtige Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit erwirtschaften, Angehörige freier Berufe, nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versicherte Künstler sowie am Markt tätige Sozialunternehmen in der Rechtsform einer gGmbH.
„Wir gehen davon aus, dass sehr viele betroffene Unternehmerinnen und Unternehmer unsere Soforthilfe in den kommenden Tagen beantragen. Darum sind wir sehr froh, dass die hessischen Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern bei der Abwicklung und Beratung unterstützen werden“, sagte Wirtschaftsminister Al-Wazir.
Entsprechende Anträge für die Soforthilfe können ab Montag, den 30. März beim Regierungspräsidium Kassel ausschließlich online gestellt werden.
Ausfüllhilfe und Checkliste der benötigten Unterlagen
Richtlinie für die Soforthilfe
Ergänzt werden kann der Zuschuss bei Bedarf durch eine Liquiditätshilfe (vergünstigter Kredit 5-200 T€).
Mehr dazu sofort an dieser Stelle und auf unserer Corona-Seite, wenn nähere Informationen vorliegen.
In Hessen wird nur die Stellung eines Antrages notwendig sein, um sowohl die Bundes- als auch die Landesförderung zu erhalten.
Vorabinformationen von der Seite des Hessischen Wirtschaftsministeriums:
Das Regierungspräsidium Kassel entscheidet über die Förderfähigkeit. Es können nur vollständige eingegangene Anträge berücksichtigt werden. Insbesondere ist die Steuernummer und bei Personen- und Kapitalgesellschaften die Steuernummer der Gesellschaft anzugeben. Die aufgrund der Corona-Virus-Pandemie entstandene existenzbedrohliche Wirtschaftslage bzw. die Liquiditätsengpässe sind auf den amtlich vorgesehenen Online-Antragsformularen zu begründen und zu bestätigen.
Bitte gehen Sie nur auf die Internetseite des Regierungspräsidiums Kassel, wenn Sie tatsächlich die Soforthilfe benötigen. Es ist davon auszugehen, dass sehr viele Unternehmen gleichzeitig einen Antrag stellen wollen, darum soll das System nicht unnötig überlastet werden.
Hier geht es zur Infoseite des Hessischen Wirtschaftsministeriums
Hier können ab Montag, den 30.3.2020 die Anträge gestellt werden
Infos des Hessischen Handwerkstages:
Rundschreiben des HHT zur Soforthilfe
Details zur geplanten Soforthilfe
Infos der Arbeitsagentur:
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